Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Liefer- und Versandbedingungen
5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen
6. Höhere Gewalt
7. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
8. Eigentumsvorbehalt
9. Mängelhaftung / Gewährleistung
10. Haftung
11. Verjährung
12. Zurückbehaltung, Abtretung
13. Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der ION Energy GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.5 Gegenstand des Vertrages kann – je nach Produktbeschreibung des Verkäufers - sowohl der Bezug von Waren im Wege einer Einmallieferung als auch der Bezug von Waren im Wege einer dauerhaften Lieferung (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kunden die vertraglich geschuldete Ware für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu liefern.
2) Vertragsschluss
Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über ein ggf. auf der Website des Verkäufers vorgehaltenes Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Verkäufers zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb einer vom Verkäufer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
3.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im Angebot des Verkäufers mitgeteilt werden.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
3.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
3.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
3.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7(sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen.
3.8 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
3.9 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
3.10 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragschluss erfolgen soll.
4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
5) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Abonnementverträgen
5.1 Abonnementverträge werden unbefristet, mindestens jedoch für die aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers ersichtliche Mindestlaufzeit geschlossen. Der Abonnementvertrag kann während der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
5.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
5.3 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
6) Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
7) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
8.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte seiner Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware des Verkäufers mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
8.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
8.4 Der Kunde hat Zugriff auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
8.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
9) Mängelhaftung / Gewährleistung
Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:
9.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Wird die Sache unentgeltlich überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
9.3 Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
9.4 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie
- für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
9.5 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.6 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
9.7 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
9.8 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.9 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
10) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11) Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
12) Zurückbehaltung, Abtretung
12.1 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
12.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
13) Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:
13.1 Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Verkäufer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
13.2 Der Kunde hat dem Verkäufer die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.
13.3 Der Verkäufer wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Verkäufer bzw. das von diesem beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
13.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Beendigung der Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.
14) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
14.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
14.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
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Allgemeine Einkaufsbedingungen (EKB) - B2B
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Liefer- und Versandbedingungen
5. Lieferzeit und Lieferverzug
6. Verfügungsberechtigung, Produktsicherheit, Freistellung
7. Eigentumsvorbehalt und Verarbeitung
8. Mängelhaftung
9. Unternehmerregress
10. Verjährung
11. Anwendbares Recht
12. Gerichtsstand
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „EKB“) der ION Energy GmbH (nachfolgend „Käufer“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Lieferant“) mit dem Käufer hinsichtlich der vom Lieferanten dem Käufer zum Verkauf angebotenen Waren abschließt.
1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Käufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, etwa auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen und bleiben hiervon unberührt.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser EKB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Sofern sich aus den konkreten Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt, kommt der Vertrag zwischen Käufer und Lieferant wie folgt zustande:
Der Käufer kann telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder ggf. per Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Lieferanten richten. Der Lieferant lässt dem Käufer auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Käufer zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Lieferanten zukommen. Dieses Angebot kann der Käufer durch eine gegenüber dem Lieferanten abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom Lieferanten angebotenen Kaufpreises innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Lieferanten maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Käufers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Käufer das Angebot des Lieferanten innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.
2.2 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Lieferanten, seine Pflichten gegenüber dem Käufer zu erfüllen, kann der Käufer bestehende Austauschverträge mit dem Lieferanten durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Lieferanten. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Lieferant wird den Käufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus dem Angebot des Lieferanten nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.
3.2 Sofern sich aus dem Angebot des Lieferanten nichts anderes ergibt, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Zoll, Einfuhrabgaben, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.
3.3 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Käufer im Angebot des Lieferanten mitgeteilt und sind für den Lieferanten bindend, sofern sich evtl. Zahlungsbeschränkungen nicht unmittelbar aus dem Angebot des Lieferanten ergeben.
3.4 Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung unter Angabe von Rechnungsnummer, Bestellnummer, Menge, Preis und sonstiger Zuordnungsmerkmale im Original an den Käufer zu übermitteln.
3.5 Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag des Käufers vor Ablauf der Zahlungsfrist bei dem Kreditinstitut des Käufers eingeht. Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Kreditinstitute hat der Käufer nicht zu vertreten. Die Zahlung des Käufers erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
3.6 Der Käufer schuldet keine Fälligkeitszinsen. Der Verzugszins beträgt jährlich 5 (fünf) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt des Verzugs des Käufers gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine schriftliche Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.
3.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Käufer in gesetzlichem Umfang zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzubehalten, solange ihm noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.
4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Sofern nichts anders vereinbart ist, erfolgt die Lieferung von Waren auf dem Versandweg an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift.
4.2 Auf evtl. Lieferbeschränkungen kann sich der Lieferant nur berufen, wenn diese aus seinem Angebot bereits eindeutig hervorgingen und der Käufer diesen nicht widersprochen hat.
4.3 Der Lieferant ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn der Käufer diesen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Lieferant berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe am Erfüllungsort auf den Käufer über. Schuldet der Lieferant die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Käufer über.
4.5 Bei Selbstabholung teilt der Lieferant dem Käufer zunächst mit, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser Mitteilung kann der Käufer die Ware nach Absprache mit dem Lieferanten abholen. In diesem Fall werden dem Käufer keine Versandkosten berechnet.
5) Lieferzeit und Lieferverzug
5.1 Die im Angebot des Lieferanten angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen, wenn absehbar ist, dass vereinbarte Lieferzeiten nicht eingehalten werden können.
5.2 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften.
6) Verfügungsberechtigung, Produktsicherheit, Freistellung
6.1 Der Lieferant sichert zu, über die Berechtigung zu verfügen, dem Käufer die Ware im vertraglich vereinbarten Zustand zu verkaufen und das Eigentum daran zu verschaffen. Der Lieferant sichert ferner zu, dass die Ware frei von jeglichen Rechten Dritter ist.
6.2 Der Lieferant ist zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Bestimmungen über die Produktsicherheit, insbesondere des Produktsicherheitsgesetzes, verpflichtet und sichert zu, dass die Ware die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
6.3 Der Lieferant stellt den Käufer von allen berechtigten Forderungen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von deren Rechten in Bezug auf die dem Käufer gelieferte Ware geltend gemacht werden. Der Lieferant übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Lieferant nicht zu vertreten ist. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Käufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
7) Eigentumsvorbehalt und Verarbeitung
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Übereignung mit Übergabe der Ware an den Käufer unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises. Nimmt der Käufer gleichwohl im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lieferanten auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten spätestens mit der vollständigen Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist ausgeschlossen.
7.2 Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Gegenständen des Käufers durch den Lieferanten wird für den Käufer vorgenommen. Der Käufer wird im Verhältnis des Wertes seiner Gegenstände zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung seiner Gegenstände hergestellten Erzeugnissen.
8) Mängelhaftung
8.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und/oder Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Im Rahmen der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 381 HGB gilt die Rüge (Mängelanzeige) des Käufers als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen beim Lieferanten eingeht.
8.3 Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung (nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb einer vom Käufer gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann der Käufer den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen (Ersatzvornahme). Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für den Käufer unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden), bedarf es keiner Fristsetzung. Hierüber wird der Käufer den Lieferanten unverzüglich, nach Möglichkeit vor Einleitung entsprechender Maßnahmen, in Kenntnis setzen.
8.4 Erfüllt der Lieferant seine Verpflichtung zur Nacherfüllung durch Ersatzlieferung, so beginnt für die als Ersatz gelieferte Ware nach deren Ablieferung die Verjährungsfrist neu zu laufen, es sei denn, der Lieferant hat sich bei der Nacherfüllung ausdrücklich und zutreffend darauf berufen, die Ersatzlieferung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorzunehmen.
9) Unternehmerregress
9.1 Die gesetzlich bestimmten Regressansprüche gemäß §§ 445a, 445b BGB stehen dem Käufer neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Der Käufer ist insbesondere berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die er seinem Abnehmer im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht des Käufers gemäß § 439 Abs. 1 BGB bleibt hiervon unberührt.
9.2 Bevor der Käufer einen von seinem Abnehmer ihm gegenüber geltend gemachten Mangelanspruch anerkennt oder erfüllt, wird er dem Lieferanten unter Fristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der vom Käufer tatsächlich gewährte Mangelanspruch als seinem Abnehmer geschuldet. Dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10) Verjährung
Die Ansprüche des Käufers verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
11) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
12) Gerichtsstand
Handelt der Lieferant als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche – auch internationale - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Käufers. Der Käufer ist jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Lieferanten anzurufen.